17. Mai 2012
Adelsgesellschaft Deutschland
Standesherr (bzw. standesherrlich) bezeichnete im Deutschen Bund die Mitglieder hochadeliger Haeuser „Ritterwuerde“, also die Legitimation durch Ritterschlag, zur Aufnahmevoraussetzung Zum Hohen Adel (Hochadel) zaehlen regierende sowie standesherrliche Adelsgeschlechter Aristokratie bezeichnet die Herrschaft einer Gruppe weniger Auserwaehlter als Rahmen einer adeligen Selbstrepraesenz
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835606.04.2010
06.04.2012
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