17. Mai 2012
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Adelsgesellschaft Deutschland

Standesherr (bzw. standesherrlich) bezeichnete im Deutschen Bund die Mitglieder hochadeliger Haeuser „Ritterwuerde“, also die Legitimation durch Ritterschlag, zur Aufnahmevoraussetzung Zum Hohen Adel (Hochadel) zaehlen regierende sowie standesherrliche Adelsgeschlechter Aristokratie bezeichnet die Herrschaft einer Gruppe weniger Auserwaehlter als Rahmen einer adeligen Selbstrepraesenz

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8356
06.04.2010
06.04.2012
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